Spiel- und Platzordnung

1. Spielordnung

Allgemein:
Die Platz- und Spielordnung soll allen Mitgliedern eine geregelte Benutzung der Tennisanlage gewährleisten.

  • Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung des ASV Loh e.V., sowie passive Mitglieder und Gastspieler welche die Spielgebühren entsprechend entrichtet haben.
  • Es ist Pflicht, sich vor Spielbeginn mit Namen in die Belegungsliste einzutragen. Es muss an der Tafel ersichtlich sein, wer auf den reservierten Plätzen spielt, das heißt – es müssen sich alle Spieler/innen einhängen.
  • Es ist verboten, dass eingehängte Spieler/innen oder Spielpaarungen durch Dritte ausgehängt werden.
  • Es gibt die Möglichkeit sich halbstündlich zu setzen.
  • Die Spielzeit beginnt nach der eingetragenen Zeit. Ist ein Spieler nach 10 Minuten noch nicht auf dem Platz eingetroffen, so verliert er das Recht auf die eingetragene Spielzeit, (Eine innerhalb von 10 Minuten begonnene Spielzeit verlängert sich nicht um die später begonnene Zeit) außer der Platz wurde nicht anderweitig reserviert.
  • Nach Ablauf der Spielzeit kann ohne Eintragung weitergespielt werden, bis andere Spieler/innen durch ihre Eintragung den Platz belegen wollen.
  • Hat sich ein/e Spieler/in an einem Tag bereits mehrmals eingetragen, so soll er/sie den Platz unaufgefordert für Spieler räumen, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben.
  • Eine kurzfristige Übertragung eines bereits reservierten Platzes auf andere Personen ist nach deren Vereinbarung möglich, ohne dass eine Reservierung unmittelbar umgehängt werden muss.
  • Maßnahmen zur Platzpflege vor und nach der Benutzung zählen zur reservierten Spielzeit.
  • Wir bitten um Verständnis, dass Platzbelegungen für Spiele der Verbandsrunde, Wettkampfspiele der Vereinsmeisterschaften, Forderungen, Mannschaftstraining und Übungsstunden sowie Turniere/Veranstaltungen der Abteilung Vorrang haben.
  • Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen / sollten nach 18:00 Uhr die Plätze nicht durch Reservierungen belegen, um berufstätigen den Spielbetrieb in dieser Zeit zu ermöglichen. Sollten die Plätze jedoch unbenutzt sein steht dem Spielbetrieb durch Kinder und Jugendliche nichts entgegen.

2. Platzordnung

A) Unbespielbarkeit des Platzes – Platzsperre gilt wenn:

  • Sichtbare Pfützen auf dem Platz stehen (Pfützen dürfen nicht mit dem Schleppnetz beseitigt werden)
  • Wenn der Platz aufgrund von Nässe glänzt
  • Wenn der Platz aufgeweicht ist
  • Wenn durch den Schuhabsatz eine Kerbe in den Platz getreten werden kann
  • Wenn es durch den Platzwart angeordnet ist
  • Wenn es durch Aushang „Platz gesperrt“ kenntlich gemacht wurde

B) Platzpflege

  • Bei Trockenheit der Plätze sind diese vor und nach Spielbetrieb zu wässern.
  • Bei extremen Temperaturen ist gegebenenfalls (bei Staubentwicklung) das Spielen zu unterbrechen und der Platz nochmals zu wässern.
  • Nach Spielende sind die Plätze mit dem Schleppnetz abzuziehen und die Linien abzukehren.

C) Platznutzung

  • Die Plätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen mit glatter Sohle und runden Kanten benutzt werden (keine Jogging oder Laufschuhe).
  • Wegen Verletzungsgefahr dürfen sich keine unbeteiligten Personen, insbesondere Kinder während des Spielbetriebs auf dem Tennisplatz aufhalten.
  • Der Tennisplatz und –anlage ist in sauberem Zustand zu verlassen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll ist beim Verlassen mitzunehmen.
  • Der Schlüssel zur Anlage darf durch Mitglieder an unberechtigte nicht missbräuchlich weitergegeben werden.
  • Die Tennisanlage (Platz sowie Vereinshütte) ist beim Verlassen abzuschließen damit diese nicht durch unberechtigte Personen betreten werden kann.
  • Zurufe bei Wettkampfspielen jeglicher Art sind zu unterlassen, um Störungen in der Konzentration zu vermeiden.

3. Hausrecht, Schäden

  • Die Tennisanlage ist Eigentum der Tennisabteilung des ASV Loh e.V. Jeder Benutzer hat auf Sauberkeit und Ordnung, sowie auf die Einhaltung obiger Spiel- und Platzordnung zu achten. Dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und dem Platzwart obliegt es, auf die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung zu achten. Sie sind laut Satzung befugt, Spieler/innen, die gegen diese Ordnung verstoßen, vom Platz zu weisen.
  • Ob auf den Plätzen gespielt werden kann, entscheidet die Abteilungsleitung, bzw. der Platzwart.
  • Wer mutwillig und grob fahrlässig Schäden an der Anlage einschließlich des Tennisheims verursacht, ist dafür in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
Der letzte Spieler/in, der abends die Anlage verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Anlage einschließlich des Tennisheims abgeschlossen ist!